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Antragstellung
Erreichen Sie Ihr Ziel – gemeinsam mit uns und Ihrem Kostenträger
Sie als Patient – wir als Rehaanbieter und der Kostenträger Ihrer Rehamaßnahme haben ein gemeinsames Ziel: Ihre Funktionseinschränkungen und Schmerzen sollen gelindert – wenn möglich vollständig beseitigt werden, so dass Sie sich wieder voll und ganz Ihrem Beruf, Ihrer Familie, Ihrem Alltag und Ihren Freizeitbeschäftigungen widmen können.
Kostenträger Ihrer ambulanten Rehabilitation ist je nach Lebenssituation die Deutsche Rentenversicherung (DRV) oder die gesetzliche oder private Krankenkasse. Nach dem Motto „Reha vor Rente“ ist die DRV zuständig, wenn Sie im Erwerbsleben stehen, die Krankenkasse wird die Kosten der Rehabilitation übernehmen, wenn Sie bereits in Rente sind oder Ihre versicherungsrechtlichen Ansprüche gegenüber der DRV aus anderen Gründen (noch) nicht erfüllt sind.
Welcher Kostenträger in Ihrer jeweiligen Lebensphase auch für Sie einspringt – die Leistungen der ambulanten Rehabilitation unterscheiden sich in keiner Weise in ihren Leistungen.
Ein Ziel – verschiedene Zugangswege
Ein unvorhersehbarer Unfall – eine akute Erkrankung – chronische Schmerzen: Das Leben hält so manches bereit, was eine Rehabilitation erforderlich machen kann. Glücklicherweise ist die Behandlungskette in Deutschland so gut organisiert, dass eine Rehabilitation auf verschiedenen Zugangswegen möglich gemacht wird. Zahlreiche Ansprechpartner unterstützen Sie bei der Antragstellung:
Ansprechpartner für die Antragstellung einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme:
Nach einem Krankenhausaufenthalt mit und ohne OPs |
→ Antragstellung durch die Ärzte und den Sozialdienst im Krankenhaus |
Bei akuten und chronischen Beschwerden |
→ Antragstellung durch Sie selbst mit Unterstützung durch Ihren behandelnden niedergelassenen Arzt |
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite. In jedem unserer Zentren haben wir wöchentliche Rehasprechstunden eingerichtet. Wir nehmen uns aber auch persönlich Zeit für Sie.
Wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung brauchen oder Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden: Kontakt
Ansprechpartner für die Antragstellung einer Erweiterten ambulanten Physiotherapie (EAP):
Bei Arbeits- oder Wegeunfällen |
→ Antragstellung durch den D-Arzt |
Bei Rehabedarf Privatversicherter |
→ Antragstellung durch den niedergelassenen Arzt |
Die EAP konzentriert sich auf die Verbesserung der eingeschränkten Funktionen. Sie beinhaltet hauptsächlich physio- und ergotherapeutische Maßnahmen, jedoch keine Schulungs- oder beratende Einheiten sehen Sie unter EAP.
Für Informationen zum Zugang zu Nachsorgeprogrammen und Behandlungen auf Rezept sehen Sie bitte unter der jeweiligen Rubrik unter Leistungen.