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Patientenrechte: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik!

Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des Patienten hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Kostenträger hat.

Wir arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an Maintain – gerne unterstützen wir unsere Patienten vor Ort.

Zögern Sie nicht, Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv auszuüben und ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit einem entsprechenden Vorschlag. Nutzen Sie dazu doch einfach unsere Vorlage, zum Download auf der rechten Seite.

Download:

Wunsch & Wahlrecht für Patienten

Schreiben Wunsch und Wahlrecht

Weitere Antragsformulare finden Sie unter Downloads.